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BVerwG, 30.01.1973 - IV B 21.72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zulässigkeit eines Bauvorhabens - Unmittelbar in der Umgebung des Baugrundstückes tatsächlich vorhandener Baubestand als Maßstab - Umfang der beachtlichen Umgebung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67
Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG
Auszug aus BVerwG, 30.01.1973 - IV B 21.72
Entgegen der Ansicht des Klägers weicht das Berufungsgericht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 (BVerwGE 32, 31) ab. - BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65
Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1973 - IV B 21.72
Dabei reicht der Umfang der beachtlichen Umgebung so weit, wie sich die Ausführung des jeweiligen Vorhabens auf die Umgebung auswirken kann (…BVerwG a.a.O. und Urteil vom 22. September 1967 - BVerwG IV C 109.65 - in BVerwGE 27, 341 [344 f.]).
- BFH, 12.06.1980 - IV R 40/77
Keine steuerrechtliche Anerkennung einer rückwirkend geänderten Gewinnverteilung
Das ist wiederholt entschieden worden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1960 I 131/59 S, BFHE 71, 706, BStBl III 1960, 513; vom 21. Dezember 1972 IV R 194/69, BFHE 108, 495, BStBl II 1973, 389; Beschluß vom 28. November 1973 IV B 21/72, nicht veröffentlicht); die abweichenden Ausführungen im BFH-Urteil vom 15. Mai 1961 I 273/60 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 15, Rechtsspruch 255) stellen nur beiläufige Bemerkungen dar und sind von späteren Entscheidungen nicht bestätigt worden.